AGB

Meine AGB

Hier findest du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bieten dir alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, die meine Dienstleistungen betreffen. Nimm dir einen Moment Zeit, um dich mit den Details vertraut zu machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ana Personal Training

1. Allgemeines
Ana Personal Training bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Personal Training und Coaching an, die Trainingsplanung, Gewichtsmanagement und Motivationscoaching umfassen. Diese Dienstleistungen zielen darauf ab, die Gesundheit zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Jede physische Trainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten und wird ohne Abo oder anderen Vergünstigungen zu einem Stundensatz von CHF 130.— abgerechnet. Für längere Einheiten erfolgt die Abrechnung anteilig in 15-Minuten-Intervallen. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich, um ein effizientes Training zu gewährleisten.


2. Preise und Zahlungsbedingungen
Um von den vorteilhaften Preisangeboten zu profitieren, ist die vollständige Zahlung entweder bei Beginn des ersten Trainings in bar oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich Ana Personal Training vor, jede geleistete Trainingseinheit (à 60 Minuten) zum Einzeltarif von CHF 130.— abzurechnen. Einzeltrainings sind am Trainingstag in bar oder per Twint zu bezahlen. Individuell und persönlich erstellte Trainingspläne sind im Voraus, spätestens jedoch bei Übergabe, zu begleichen.


3. Preisdefinition
Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Spesen (Fahrzeit und Kilometerzuschläge). Für Trainingseinheiten, die mehr als 20 km vom Geschäftsstandort Seegräben entfernt sind, wird pro Einheit ein Wegspesenzuschlag von CHF 10.- erhoben. Bei Wegstrecken die über 30km entfernt sind, wird eine Pauschale vereinbart die im Vertrag festgehalten wird.


4. Zusatzkosten
Nicht im Preis enthalten sind Mietkosten für Trainingsorte (z.B. Sporthallen, Gruppenräume im Fitnesscenter, Eintritt ins Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen etc.). Um unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir um Absage von Terminen mindestens 48 Stunden im Voraus (Ausnahmen: Krankheit und Unfall).


5. Gesundheitsfragebogen
Der Gesundheitsfragebogen muss zu Beginn vollständig ausgefüllt werden. Dies ist obligatorisch, um die Trainingsgestaltung optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Um wertvolle Zeit zu sparen, empfiehlt es sich den Gesundheitsfragebogen herunterzuladen und vorgängig auszufüllen. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche gesundheitlichen Veränderungen, wie Erkrankungen, Verletzungen schmerzen oder jegliche Arten von Unwohlsein, unverzüglich mitzuteilen.


6. Datenschutz
Alle erhobenen persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden streng vertraulich behandelt. Als Personal Trainer verpflichte ich mich zur Einhaltung der Schweigepflicht.


7. Haftung & Versicherung
Der Kunde/die Kundin erkennt an, dass physisches Training ein gewisses gesundheitliches Risiko birgt. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in der Verantwortung des Kunden/der Kundin. Ana Personal Training übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstehen. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Ana Personal Training nicht geltend gemacht werden.


8. Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte
Die auf der Webseite von Ana Personal Training bereitgestellten KI-generierten Workouts (erstellt durch künstliche Intelligenz / Chatbot) sind lediglich Vorschläge und dienen als Orientierung. Ana Personal Training haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder eventuelle Schäden, die durch die Anwendung dieser Workouts und Tipps entstehen können.


9. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird durch gegenseitiges Unterzeichnen und Ankreuzen rechtskräftig. Mit Unterzeichnung werden die AGB anerkannt. Der Vertrag tritt mit Beginn des Personal Coachings oder der jeweiligen Dienstleistung in Kraft.


10. Nutzungsdauer/Preisreduktion/
Rückvergütung
Die Nutzungsdauer der einzelnen Paketangebote ist verbindlich. Werden die Dienstleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Zeit in Anspruch genommen, ist Ana Personal Training nicht mehr verpflichtet, das Angebot aufrechtzuerhalten und es besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.


11. Absagen von Terminen
Termine, die mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, verursachen keine Gebühren und können bei freier Kapazität während der Gültigkeitsdauer des Abonnements nachgeholt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor Coachingbeginn (ausgenommen Krankheit oder Unfall) wird die Stunde dem Abo angerechnet. Die Dienstleistung kann nach Absprache an eine andere Person übertragen werden. Bei Verspätung des Kunden/der Kundin besteht kein Anspruch auf Kompensation. Ana Personal Training behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.


12. Zeitliche Unterbrechung des Abos
Das Nichtbenutzen des Abos berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Abogebühr. Ausnahmen bestehen bei Krankheit oder Unfall, wenn ein Arztzeugnis innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignisses vorgelegt wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Dienstleistung innerhalb der regulären Laufzeit des Abos nachzuholen oder nach Absprache an eine andere Person zu übertragen. Es werden keine Einzeldienstleistungen oder Abonnemente rückerstattet.


13. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit
Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen im Angebot besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Rückvergütung.


14. Vertragskündigung
Der Vertrag kann innerhalb der ersten 30 Tage (bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten) nach Vertragsabschluss schriftlich gekündigt werden. Das Datum des Poststempels oder der Eingang im E-Mail Postfach von Ana Personal Training ist dabei massgebend. Bei Vertragsauflösung wird bis maximal 75% des bezahlten Betrages zurückerstattet.


15. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Der Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht.

Seegräben, August 2024